Allgemeine Geschäftsbedingungen, AGB

1. Betreuungsvertrag

1.1 Zwischen dem Tierhalter des zu betreuenden Tieres und dem Betreuer wird ein Betreuungsvertrag abgeschlossen. Die hier aufgeführten allgemeinen Geschäftsbedingungen werden Bestandteil eines jeden Betreuungsvertrages.Der Tierhalter bestätigt von dem Inhalt der allgemeinen Geschäftsbedingungen Kenntnis erlangt zu haben und damit einverstanden zu sein. Pfoten im Sand Mallorca verpflichtet sich das Tier individuell, liebevoll und artgerecht zu betreuen. 

1.2 Der Tierhalter wird durch die Betreuerin unverzüglich benachrichtigt, wenn bei seinem Tier gesundheitliche oder psychische Störungen auftreten oder das Tier Eingewöhnungsprobleme zeigt, die das gewöhnliche Maß übersteigen. Der Tierhalter ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass der Betreuerin der Aufenthaltsort des Tierhalters oder der eines Vertreters von ihm bekannt ist, so dass die Betreuerin den Tierhalter oder seinen Vertreter jeder Zeit nachrichtlich erreichen kann.

1.3 Der Tierhalter wird bei einem erst Gespräch über die Betreuungsart informiert. Besonderheiten der Verpflegung und der medizinischen Versorgung und des Verhaltens des Hundes oder akute Verletzungen sind durch den Tierhalter vor Betreuung des Tieres ausdrücklich anzugeben.

1.4 Der Tierhalter wird vor Betreuung des Tieres darauf hingewiesen, dass sein Tier auf eigene Gefahr in Betreuung gegeben wird. Dieses bezieht sich ausdrücklich auf die anderen betreuten Tiere bzw. auf Auseinandersetzungen zwischen den Tieren und deren Verletzungsfolgen.

1.5 Der Tierhalter erlaubt dem Betreuer während der Betreuung Fotos zu schießen und diese für Werbezwecke in Netzwerken bzw. auf der Website zu nutzen. 

2. Tierarztkosten / Tierheim

2.1 Der Tierhalter erklärt sich damit einverstanden, dass alle Bemühungen, ohne Ansehen der Kosten, durch einen Tierarzt oder sonstige Dritte bei Erkrankung oder im Falle eines Unfalles/Verletzung seines Tieres erfolgen sollen. Die hierbei entstehenden Kosten werden in voller Höhe durch den Tierhalter übernommen.

2.2 Der Tierhalter versichert, dass sein Tier alle Impfungen und eine Tierhalterhaftpflichtversicherung besitzt. Die Impfungen sind durch einen Impfpass nachzuweisen. Die Versicherung ist durch einen Versicherungsschein nachzuweisen.Sollte dies nicht der Fall sein, ist die Betreuerin berechtigt, vom Betreuungssvertrag zurückzutreten. Der Verdacht auf eine Erkrankung des in Betreuung gebenden Tieres ist ausdrücklich vom Tierhalter bekannt zugeben. Die Betreuerin übernimmt keine Haftung für kranke Tiere und deren Folgen. Des Weiteren versichert der Tierhalter das sein Tier frei von Parasiten wie z.B. Flöhen und Würmern ist. Pfoten im Sand Mallorca empfiehlt jedem Tierhalter seinem Tier 48 Stunden vor Abgabe ein Spot on zu setzen. Bei nicht Einhaltung und darauf folgendem Parasiten Befall werden dem Tierhalter Gegenmaßnahmen wie z.B. Shampoonieren, Puder Vergabe und Wurmkuren Vergabe in Rechnung gestellt. 

2.3 Das in Betreuung gegebene Tier wird umgehend nach Ablauf der vereinbarten Dauer durch den Tierhalter abgeholt. Im Falle der Nichteinhaltung wird das Tier nach 2 Tagen im Namen des Eigentümers einem Tierheim zugeleitet oder einem Dritten übereignet, ohne dass seitens des Tierhalters ein Anspruch auf Auskunft über den Verbleib oder ein Anspruch auf Vergütung besteht. Das Tierheim oder der Dritte wird von der Betreuerin ausgesucht. Die in diesem Zusammenhang entstehenden Kosten, sowie die Kosten durch die Überschreitung der vereinbarten Betreuungsdauer werden dem Tierhalter in Rechnung gestellt.

2.4 Dem Hundehalter ist bekannt, dass läufige Hündinnen nicht aufgenommen werden können. Sollte der Hundehalter eine läufige Hündin in die Betreuung geben und dieses der Betreuerin verschweigen, wird für die dann möglicher Weise auftretenden Folgen (eventuelle Deckung der Hündin während der Betreuungszeit) keine Haftung übernommen. Die hierbei entstehenden Kosten gehen allein zu Lasten des Hundehalters. Zusätzliche Kosten für eine alternative Unterbringung der läufigen Hündin gehen zu Lasten des Hundehalters.

3. Preise/ Stornierung

3.1 Der Tierhalter verpflichtet sich, pro Betreuung den vereinbarten Preis zu bezahlen. Eine Anzahlung von 50 % werden bei Beginn der Betreuung fällig. Sollte aus persönlichen Gründen die Betreuung seitens des Tierhalters abgebrochen werden, somit wird keine Rückerstattung gewährleistet. Das Futter ist vom Tierhalter zustellen ausgenommen es besteht eine andere Absprache. 

3.2 Stornierungsgebühren 

Bei einer Stornierung zwischen 7- 14 Tagen vor Betreuungsbeginn behält sich die Betreuerin vor eine Stornierungsgebühr zwischen 50- 75 % zu verlangen.

4. Haftung

Die Betreuerin schließt jede Haftung aus, es sei denn Schäden werden Aufgrund einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung der Sorgfaltspflicht herbeigeführt. Für durch das Tier verursachte Schäden im eigenen Haus, im Haus der Betreuerin,am Fahrzeug, Personen oder anderen Tieren haftet der Tierhalter. Die Betreuerin haftet nicht für Schäden die ohne Verschulden während der Betreuungszeit an dem Tier,  an dem Gebäude, dem Inventar und dem Hausrat entstehen sollten. Für den Verlust der Hausschlüssel haftet die Betreuerin es sei denn es liegt ein Diebstahl der Tasche vor. 

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